Die Gemeindebehörden von Thalheim haben sich von Vertretern des Kantons über die Arbeiten zur Erstellung des zürcherischen Katasters der belasteten Standorte (KbS) orientieren lassen. In unserer Gemeinde werden ab Frühling 2005 Spezialisten der Firma Dr. Heinrich Jäckli AG im Auftrag der Baudirektion Untersuchungen durchführen. Alle Standorte (Grundstücke), für die der Verdacht auf eine Belastung durch frühere Ablagerungen besteht, werden untersucht. Die Untersuchungen werden zeigen, in welchen Fällen ein Eintrag in den KbS nötig ist.
Der Bund verpflichtet mit dem Umweltschutzgesetz (USG) und der Altlastenverordnung die Kantone, einen Kataster der belasteten Standorte zu erstellen und zu führen. Diese Aufgabe fällt im Kanton Zürich der Baudirektion zu, vertreten durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Der KbS wird alle Standorte enthalten, für die eine Belastung nachgewiesen wird, oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und er soll Auskunft darüber erteilen, bei welchen Standorten zusätzlich zu untersuchen ist, ob sie überwacht oder gar saniert werden müssen. Der KbS bedeutet für die Grundeigentümerinnen und -eigentümer eine rechtlich eindeutige Situation. Er ersetzt den auf blossem Belastungsverdacht basierenden Altlastenverdachtsflächen-Kataster (VFK) aus den frühen Neunzigerjahren. Für die öffentliche Hand bringt der KbS Planungssicherheit und für die Öffentlichkeit Klarheit darüber, wo genau umweltgefährdende Ablagerungen bestehen.
Die Methode, nach der die vom Kanton beauftragten Fachbüros vorgehen, sowie die rechtlichen und juristischen Kriterien, die dabei zu beachten sind, wurden im Kanton Zürich, nach den Vorgaben des Bundes, durch eine Fachgruppe erarbeitet und inzwischen auf rund 3000 Standorten in der Praxis erfolgreich getestet. Eine externe Qualitätssicherung garantiert zudem, dass sämtliche untersuchten Standorte einheitlich beurteilt werden.
Zusammen mit der Gemeinde Thalheim werden in den nächsten Wochen und Monaten bereits in einem vierten Paket 30 weitere Gemeinden bearbeitet. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke werden speziell über die anlaufenden Arbeiten informiert. Unterdessen überprüfen die Fachspezialisten vorhandene Unterlagen aus den Archiven des Kantons und der Gemeinden. Dann werden die Betroffenen befragt. Im Bedarfsfall werden ergänzende Feldarbeiten (z. B. Sondierungen) durchgeführt. Ab Winter 2005 werden die betroffenen Grundeigentümer(innen) schriftlich über die Untersuchungen orientiert (Rechtliches Gehör), anschliessend werden die belasteten und die mit grosser Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen in den KbS eingetragen.