Die neue Gemeindeordnung ist auf das Muster des Kantons abgestützt. Die Primarschulpflege wird zur Kommission mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen. Der Präsident der Primarschulpflege nimmt automatisch Einsitz im Gemeinderat, welcher damit sechs Personen umfasst. Bei unentschiedenen Abstimmungen hat der Präsident den Stichentscheid. Im Organisationsreglement legen Gemeinderat und Schulpflege ihre internen Bereichsfelder fest. So kann die interne Struktur laufend den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Gemeindeverwaltung kann die Mehrarbeit, die durch Schulsekretariat und die gemeinsame Rechnungsführung anfällt, ohne zusätzliches Personal abwickeln.
Weitere Änderungen betreffen die Betreibungsbeamten. Sie müssen in Zukunft über einen Fachausweis verfügen. Es wird die Schaffung von Vollämtern und die Sicherstellung der Stellvertretung angestrebt. Die Anregung eines Teilnehmers, den Betreibungsbeamten weiterhin an der Urne wählen zu können, wird von der Kommission aufgenommen und geprüft.
Bei der Bürgergemeindeversammlung, wo neuerdings eine ablehnende Haltung begründet werden muss, sind zwei Varianten vorgeschlagen: Entweder bleibt die Einbürgerung Sache der Bürgergemeinde oder sie wird an den Bürgergemeinderat delegiert.
Bis Mitte März läuft die Vorprüfung des Projekts der Einheitsgemeinde durch den Kanton, am 17. Juni folgt die Gemeindeversammlung. Bei einer Annahme geht der Fahrplan wie folgt weiter: Bis Ende November hat der Regierungsrat Zeit, Ja oder Nein zu sagen. In dieser Zeit wird das Organisationsreglement ausgearbeitet. Am 9. Dezember würde die Verordnung über die Behördenentschädigung der Gemeindeversammlung vorgelegt. Die Einheitsgemeinde könnte auf der Basis einer neu ausgestalteten kommunalen Verfassung am 1. Januar 2006 starten.
Der Gemeinderat, die Primarschulpflege und die RPK sehen in der Einheitsgemeinde eine sinnvolle und zukunftsorientierte Lösung.
Primarschulpflege und Gemeinderat Thalheim