Aus dem Gemeindehaus

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden vier Bauvorhaben bewilligt.

Im Anzeigeverfahren wurde ein Bauprojekt genehmigt.

Finanzen und Steuern

Der Gemeinderat genehmigte in der Berichtsperiode:

  • Kreditabrechnung für die Belagssanierung bei der Kreuzung. Püntenrainstrasse/Oberdorfstrasse über 7’176.70 Franken.
  • Kreditabrechnung über 68’348.60 Franken für die Mehranforderungen der amtlichen Vermessung.
  • Kredit über 2000 Franken für die Aufnahme der Höhendaten für die amtliche Vermessung.
  • Kredit über 2000 Franken für die Organisation eines Apéros für Neuzuzüger.
  • Genehmigung des Voranschlages 2005 der Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi.

Am 16. Dezember 2004 hat die Visura Treuhandgesellschaft Zürich bei der Gemeindegutsverwaltung eine Revision der Kassen- und Buchführung vorgenommen. Der Revisionsbericht gibt zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass und wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Jahresrechnung 2004

Die Jahresrechnung 2004 schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 54’304.38 Franken ab. Im Voranschlag 2004 wurde noch mit einem Rückschlag von 189’860.00 Franken gerechnet. Die Jahresrechnung schliesst somit um rund 135’000 Franken besser ab als erwartet. Es wurden Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen von 264’557.50 Franken vorgenommen. Insgesamt wurden Investitionen über 155’857.30 Franken getätigt. Die erwarteten Steuereinnahmen sind alle eingetroffen. Bei den Grundstückgewinnsteuern und Handänderungssteuern wurde der Voranschlag weit übertroffen, es wurden knapp 130’000 Franken mehr eingenommen als erwartet. Sowohl die Wasserversorgung und die Abwasserversorgung der Gemeinde Thalheim an der Thur arbeiten kostendeckend. Es konnten sogar in beiden Bereichen Überschüsse erwirtschaftet werden, die in den kommenden Jahren für allfällige Defizite verwendet werden können. Die Abfallbeseitigung hat mit einem leichten Minus abgeschlossen, die Gebühren müssen aber deshalb nicht angepasst werden, da in den vorherigen Jahren gespart wurde. Das Eigenkapital verminderte sich von 4’234’288.88 Franken auf 4’179’984.50 Franken.

Wasserversorgung

Das Kantonale Labor hat am 26. Januar 2005 Wasserproben von unserem Trinkwasser untersucht. Der Bericht zeigt, dass sämtliche Proben den an Trinkwasser gestellten Anforderungen entsprechen.

Erschliessung Luegi

Die Erschliessungsarbeiten im Gebiet Luegi können in den nächsten Wochen beginnen. Nachdem die weiteren Grundeigentümer ihre mutmasslichen Erschliessungsbeiträge bezahlt haben, hat der Gemeinderat die Baufreigabe erteilt. Es wird gerechnet dass die Bauarbeiten Ende März beginnen und in etwa dreiMonaten abgeschlossen sind. Der Gemeinderat rechnet mit Gesamtkosten von 672’000 Franken für diese Erschliessungsmassnahmen.

Landwirtschaft

Die durch die Landwirtschaft beschädigten Schachtdeckel müssen durch den Verursacher bzw. den Grundeigentümer ersetzt werden. Die Beschaffungskosten für den neuen Deckel sowie eine Pauschale von 150 Franken für die Arbeit des Gemeindearbeiters werden zukünftig in Rechnung gestellt.

Die ursprünglich geplante Sanierung von Drainagen im Gebiet Negi wurde auf unbestimmte Zeit zurückgestellt. Einige Leitungen wurden durch den Gemeindearbeiter gereinigt, so dass im Moment keine Nässen mehr aufgetreten sind.

Quartierplan Hasensprung

Gegen den Festsetzungsbeschluss des Gemeinderates sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat nun beim Regierungsrat die Genehmigung des Quartierplanes beantragt.

Private Erschliessung Huebbachstrasse

Auf Grund eines eingereichten Baugesuches an der Huebbachstrasse hat der Gemeinderat die Planung für die Erschliessung der Huebbachstrasse eingeläutet. Mit den beteiligten Grundeigentümern wurde vereinbart, dass die Erschliessungsarbeiten privatrechtlich durchgeführt werden können. Somit muss kein offizieller Quartierplan beantragt werden.

Das Ingenieurbüro Hofmann Stegemann + Partner hat die Erschliessungskosten ermittelt. Voraussichtlich muss mit Gesamtkosten von 279’000 Franken gerechnet werden. Die Politische Gemeinde muss für ihre eigene Parzelle, sowie für die Erstellung der Wasser- und Kanalisationshauptleitungen mit Kosten von Total 174’800 Franken rechnen.

Abfallwesen

Gemäss Art. 15 der Gemeindeordnung wurde dem Gemeinderat die Kompetenz zum Erlass der Kehrichtverordnung übertragen. Der Gemeinderat hat auch am 30. Januar 1996 die entsprechende Verordnung und das dazugehörige Gebührenreglement erlassen. Der Regierungsrat und das Bundesgericht haben jedoch 1999 festgehalten, dass die Grundsätze bei Gebührenerhebungen nicht von einer Exekutive festgelegt werden können. Auf Grund eines Rekurses in unserer Gemeinde muss demnach das Ge-bührenreglement im Abfallwesen durch die Gemeindeversammlung noch bestätigt werden. Der Gemeinderat legt deshalb der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2005 das Gebührenreglement im Abfallwesen zur Genehmigung vor.

Polizeiwesen

Für das Restaurant Winkelstube hat der Gemeinderat unterdessen ein unbefristetes Wirtschaftspatent erteilt.

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