Weitere Gemeindeinfos

Zurückschneiden der Bäume, Hecken und Sträucher

In den nächsten Tagen wird durch die Gemeinde das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher im Wohngebiet und auch ausserhalb des Wohngebietes kontrolliert.

Wir bitten Sie, Ihre Bäume und Sträucher zu prüfen, ob sie folgenden Bedingungen dauernd entsprechen:

  • Bäume und Sträucher ragen nicht über die Strassen- bzw. Weggrenze hinaus
  • Ast- und Blattwerk von Bäumen halten über Strassen einen Lichtraum von 4,5 Metern ein, bei Fusswegen genügen 2,5 Meter.
  • Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Verzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten. In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0,8 Meter nicht überschreiten; zwischen 0,8 Meter und drei Meter Höhe dürfen keine Teile von ausserhalb wurzelnden Pflanzen hineinragen.
  • Ebenfalls sind von den privaten Waldbesitzern die Bäume und Sträucher längs der Waldstrassen zurückzuschneiden.

Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, bitten wir Sie bis 31. Dezember 2003 Ihre Bäume, Gebüsche, Hecken und Sträucher zurück- oder abzuschneiden. Nach diesem Termin erfolgt diese Arbeit auf Kosten des Grundeigentümers durch die Gemeinde.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis

Der Gemeinderat


Brennholzbestellungen 2004

Benötigen Sie frisches Brennholz ab Wald? Wenn ja, können Sie dies mit einem Be­stell­for­mu­lar, welches auf der Ge­meinde­ver­wal­tung Thal­heim (Tel. 052 320 82 82) erhält­lich ist, bestellen.

Bestellungen sind bis 30. November an die Gemeindeverwaltung Thalheim, 8478 Thal­heim an der Thur zu senden.

Forstteam Thalheim


Unterhalt Drainagen

Wie jeden Herbst planen wir auch dieses Jahr wieder, welche Drainagen im Winter saniert bzw. erweitert werden müssen. Damit defekte Leitungen saniert werden können, ist ein schriftliches Gesuch mit Plankopie einzureichen.

Allfällige Gesuche für sanierungsbedürftige Drainagen sind bis 31. Oktober 2003 der Gemeindeverwaltung, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim an der Thur einzureichen.

Der Landwirtschaftsvorstand

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