Neuer Ackerbaustellenleiter oder -leiterin
Die Stelle des Ackerbaustellenleiters ist auf den 1. Januar 2004 neu zu besetzen. Zusätzlich zu dieser Stelle können auch die Aufgaben des Orts-Quartiermeisters vergeben werden. Das Anforderungsprofil für diese Stelle kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Interessierte Personen melden sich bis 31. August 2003 bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 052 320 82 82 oder bei Gemeinderat Peter Benz, Tel. 052 336 13 52.
Bauwesen
Unter Bedingungen und Auflagen wurde ein baurechtlicher Entscheid bewilligt.
Im Anzeigeverfahren wurden drei Bauprojekte genehmigt.
Finanzen und Steuern
Der Gemeinderat genehmigte folgende Abrechnungen:
- Kreditabrechnung für die digitale Erfassung der Wasser- und Kanalisationsleitungen (GIS) über 95’718.70 Franken. Die Gemeindeversammlung vom 24. März 2000 genehmigte für diese Arbeiten einen Kredit von 105’000 Franken. Die Kreditunterschreitung resultierte aus tieferen einmaligen Gebühren an die amtliche Vermessung.
- Jahresrechnung 2002 des Zweckverband Feuerwehr Andelfingen und Umgebung
- Jahresrechnung 2002 der Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi
- Jahresrechnung 2002 der Zivilschutzorganisation Andelfingen
Folgender Kreditantrag wurde bewilligt:
- Kredit über 2000 Franken für den Einbau eines neuen Warmwasserboilers für den Kirchentreff im Gemeindehaus
Rücktritt aus dem Gemeinderat und der RPK
Der Gemeinderat musste wegen Wegzug aus der Gemeinde gleich zwei Rücktritte zur Kenntnis nehmen. Aus diesem Grund sind für die aus der Gemeinde wegziehenden Claudia Fürer (Gemeinderat) und Manuela Keller (RPK) Nachfolgerinnen bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2002 – 2006 zu wählen. Wahlvorschläge können bis 30. Juli 2003 bei der Wahlvorsteherschaft, Gemeindehaus, 8478 Thalheim an der Thur, eingereicht werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde mit Geburtsjahr und genauer Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden. Geht für die zu besetzende Behördenstelle nur ein Wahlvorschlag ein, wird der oder die Vorgeschlagene von der Wahlvorsteherschaft als gewählt erklärt. Gehen mehrere Vorschläge ein, wird eine Urnenwahl im ordentlichen Verfahren durchgeführt.
Für den geleisteten Einsatz im Dienste unserer Bevölkerung bedankt sich der Gemeinderat bei Claudia Fürer und bei Manuela Keller recht herzlich und wünscht beiden für die Zukunft alles Gute.
Jugendbeiträge für Gemeindevereine
Anlässlich der letzten Sitzung mit den Vereinen und Behörden wurde die Förderung von Vereinen, die eine Abteilung für Jugendliche anbieten, diskutiert. Nach folgender Regelung wird ab kommenden Jahr den Vereinen ein Beitrag ausgerichtet:
«Den Vereinen in der Gemeinde Thalheim wird für ihre Aufwendungen in der Jugendarbeit jährlich pro jugendliches Vereinsmitglied bis Vollendung des 17. AltersJahres (18. Geburtstag) ein Gemeindebeitrag von 50 Franken ausgerichtet. Die Vereine haben jeweils bis Ende April des laufenden Jahres eine Liste der bis 18 Jahre alten Vereinsmitglieder an die Gemeindeverwaltung einzureichen. Auf verspätet eingereichte Gesuche kann nicht mehr eingetreten werden.»
Gemeindeversammlung
An der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2003 wurden folgende Geschäfte behandelt und nachstehende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung der Jahresrechnung 2002 für das Politische Gut
- Genehmigung Projekt und Kredit über 100’000 Franken für den Bau eines «Eingangstores» auf der Thurtalstrasse beim Schulhaus Thalheim
- Genehmigung Aufhebung des Gestaltungsplanes «Luegi»
Amtliche Vermessung / Los 4
Durch das kantonale Vermessungsamt wurde das übergeordnete Fixpunktnetz, die Triangulation, überarbeitet und auf neue Grundlagen abgestützt. Dabei ergaben sich Veränderungen der Lagekoordinaten von teilweise mehreren Zentimetern. Alle Daten der amtlichen Vermessung (AV93) mussten nun rechnerisch auf diese neue Basis entzerrt werden, was durch eine sogenannte Transformation der Daten geschah. Die Vermarkung und dementsprechend die bestehenden Grenzen blieben dabei unverändert.
Gestützt auf die einschlägigen Vorschriften wurde auf Grund der Grenzdefinition in numerischer Form eine neue Flächenberechnung durchgeführt, die für viele Liegenschaften einen neuen Flächeninhalt ergaben. Bezüglich der Grundstücksflächen ergeben sich durch die technische Verbesserung des Vermessungswerkes keine materiellen, sondern lediglich formelle Veränderungen, die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen; es besteht daher gegen die Flächenänderung keine Einsprachemöglichkeit.
Gestützt auf § 24 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung vom 17. Dezember 1997 erfolgt die Orientierung der Grundeigentümer wie folgt:
Die Vergleichliste der alten und neuen Fläche aller Grundstücke sowie alle Liegenschaftenbeschriebe (Flächenverzeichnis) können vom 30. Juni bis 30. Juli 2003 auf der Gemeinderatskanzlei Thalheim an der Thur während den normalen Öffnungszeiten eingesehen werden. Für Auskünfte stehen während dieser Zeit die Herren Hofmann oder Zimmermann im Ingenieur- und Vermessungsbüro Hofmann Stegemann + Partner, Andelfingen (Tel. 052 305 22 55) zur Verfügung.
Die neu bestimmten Flächenmasse werden dem Grundbuchamt mitgeteilt und im Grundbuch, ohne weitere Anzeige an den Grundeigentümer, nachgeführt.
Tempo 30
Mit der Einwohnerumfrage die im Herbst 2002 durchgeführt wurde, hatten sich 59 Prozent der Antwortenden für die Einführung von Tempo-30-Zonen in unserer Gemeinde ausgesprochen. 37 Prozent der Antwortenden waren gegen eine solche Einführung. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat entschlossen, dieses Thema anzupacken und eine Abklärung durchzuführen.
Nach einem ersten Gespräch mit einem Planungsbüro hat jetzt der Gemeinderat einen Kredit von 10’600 Franken bewilligt für die Ausarbeitung einer Strategie und einem Konzept für die Einführung von Tempo-30-Zonen in unserer Gemeinde. Der Auftrag wurde dem Planungsbüro Andy Berner AG, Rickenbach, erteilt.
Der Gemeinderat begleitet die Projektierung und wird die Einwohner frühzeitig und umfassend informieren. Die erarbeiteten Ergebnisse werden an einer Informationsveranstaltung den Einwohner/innen vorgestellt.
Wasserversorgung
In Zusammenhang mit der Lebensmittelgesetzgebung informieren die Wasserversorgungen über die Qualität des Trinkwasser. Am 26. Mai 2003 wurden in unserem Gemeindegebiet drei Wasserproben erhoben. Sämtliche Proben entsprechen den an Trinkwasser gestellten Anforderungen. Das Wasser wurde auch auf chemische und metallische Rückstände geprüft und auch hier liegen alle Werte unterhalb den dafür gültigen Toleranz- oder Grenzwerten. Die Gesamthärte des Wassers liegt zwischen 31,3 °fH und 41,9 °fH. Der Nitratgehalt liegt zwischen 14 und 22,5 mg/Liter. Die Gemeinde Thalheim bezieht ihr Trinkwasser zum einen aus der Quelle in Gütighausen zum anderen aus dem Grundwasserpumpwerk Feldi in Altikon. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Thalheim gerne zur Verfügung.
Kläranlage Gütighausen
Wie wir bereits berichtet haben, muss die Kläranlage in Gütighausen saniert und ausgebaut werden. Damit die entsprechenden Arbeiten geplant werden können, wurden die Ingenieurarbeiten im Einladungsverfahren (Submissionsverfahren) ausgeschrieben. Aus den drei eingereichten Offerten hat der Gemeinderat den Auftrag an das Ingenieurbüro Gebr. Hunziker AG in Winterthur vergeben. Das gleiche Ingenieurbüro hatte bereits die Planung beim Bau der Kläranlage unter sich.
Neue Signalisation beim Thurparkplatz
Anlässlich der Verkehrssignalisationen im Thurgebiet wurde von der Siedlung Asperhof bis zum Parkplatz Asperhof ein beidseitiges Parkverbot vorgesehen und am 14. Februar 1992 wurde auch dieses publiziert. Auf die Signalisation wurde zu dieser Zeit verzichtet, da der Gemeinderat nur Schilder platzieren wollte, die unbedingt notwendig waren.
Die neuen Grundeigentümer von der Siedlung Asperhof wünschen nun, dass dieses Parkverbot signalisiert wird, da immer mehr Automobilisten im Kulturland ihre Fahrzeuge abstellen. Der Gemeinderat hat dem Wunsch entsprochen und wird in den nächsten Wochen das Parkverbot signalisieren.
Geschwindigkeitskontrolle
Die Kantonspolizei führte am 30. April 2003 eine Geschwindigkeitsmessung an der Thurtalstrasse in Gütighausen durch. Von den 208 kontrollierten Fahrzeugen mussten 48 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 78 km/h.