Weitere Gemeindeinfos

  • Dass Sie in Thalheim und Gütighausen gratis eine zweite Zustellung von eingeschriebenen Briefen verlangen können? Gemäss Auskunft der Post, werden eingeschriebene Briefe gratis ein zweites Mal zugestellt, wenn dies entsprechend auf dem gelben Abholzettel angekreuzt wird. Die Gratiszustellung erfolgt aber nur in Gemeinden mit dem Hausservice.
  • Dass für die Signalisationen der Hauptstrassen (Thurtalstrasse, Ossingerstrasse, Stationsstrasse) eine Abteilung der Kantonspolizei zuständig ist. Diese veranlassen in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Tiefbauamt und der Gemeinde die Signalisationen der Kantonsstrassen. Der Gemeinderat kann höchstens die Bitte um eine Signalisation auf diesen Strassen stellen.
  • Dass Sie im Rahmen der Vernehmlassungen der öffentlichen Fahrpläne auch Eingaben an den Gemeinderat richten können. Diese werden vom Gemeinderat anschliessend beurteilt und danach der zuständigen Kommission weiter geleitet. Zuständig für den Busbetrieb von Andelfingen nach Gütighausen ist der Zürcher Verkehrsverbund.

Verkauf des ehemaligen Schlachtlokales an der Thurtalstrasse

Der Gemeinderat hat sich entschlossen, das ehemalige Schlachtlokal in Thalheim zum Verkauf auszuschreiben. Das Gebäude wurde 1949 erstellt und weist einen Versicherungswert von 277’200 Franken aus. Die Parzelle Kat.-Nr. 348 umfasst 355 m².

Der Richtpreis für diese Liegenschaft wurde auf 130’000 Franken festgelegt.

Allfällige Interessenten werden gebeten ihr schriftliches Angebot bis spätestens 31. Dezember 2002 dem Gemeinderat Thalheim, Thurtalstrasse 19, 8478 Thalheim, einzureichen.

Gemäss den üblichen Verkaufsbestimmungen bei Liegenschaften werden Einwohner der Gemeinde Thalheim an der Thur vorrangig berücksichtigt. Bei Fragen steht ihnen der Liegenschaftenvorstand, Peter Wettstein oder die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat


Verschiebung der Kehrichtabfuhr

Die Kehrichtabfuhr vom Mittwoch, 1. Januar 2003 wird am Freitag, 3. Januar 2003 nachgeholt.

Die Kehrichtabfuhr vom Mittwoch, 25. Dezember 2002 wird am Freitag, 27. Dezember 2002 nachgeholt.


Kein Christbaumverkauf

Da nur wenige geeignete Christbäume zur Verfügung stehen, können dieses Jahr wiederum keine Christbäume von der Gemeinde verkauft werden.

Der Gemeinderat


Zurückschneiden der Bäume, Hecken und Sträucher

In den nächsten Tagen wird durch die Gemeinde das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher im Wohngebiet und auch ausserhalb des Wohngebietes kontrolliert.

Wir bitten Sie, Ihre Bäume und Sträucher zu prüfen, ob sie folgenden Bedingungen dauernd entsprechen:

  • Bäume und Sträucher ragen nicht über die Strassen- bzw. Weggrenze hinaus
  • Ast- und Blattwerk von Bäumen halten über Strassen einen Lichtraum von 4,5 Metern ein, bei Fusswegen genügen 2,5 Meter
  • Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Verzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten. In diesen Sichtbereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0,8 Meter nicht überschreiten; zwischen 0,8 und drei Meter Höhe dürfen keine Teile von ausserhalb wurzelnden Pflanzen hineinragen.
  • Ebenfalls sind von den privaten Waldbesitzern die Bäume längs der Waldstrassen zurückzuschneiden.

Falls diese Bedingungen nicht erfüllt sind, bitten wir Sie bis 31. Dezember 2002 Ihre Bäume, Gebüsche, Hecken und Sträucher zurück- oder abzuschneiden. Nach diesem Termin erfolgt diese Arbeit auf Kosten des Grundeigentümers durch die Gemeinde.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis

Der Gemeinderat


Brennholzbestellungen 2003

Benötigen Sie Brennholz? Wenn ja, können Sie dies wie im letzten Jahr mit einem Bestellformular, welches auf der Gemeindeverwaltung Thalheim (Tel. 052 320 82 82) erhältlich ist, bestellen.

Bestellungen sind jeweils bis 30. November des laufenden Jahres an die Gemeindeverwaltung Thalheim, 8478 Thalheim an der Thur zu senden.

Forstteam Thalheim

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