Reorganisation Zivilstandswesen

Das geltende System des Zivilstandswesens stützt sich auf Grundlagen, die in das Jahr 1876 zurückreichen und seither formal wenige Änderungen erfahren haben. Zahlreiche materielle Gesetzesänderungen und vor allem der immer häufiger auftretende internationale Bezug in den Sachverhalten liessen die zivilstandesamtlichen Registrierungen immer komplexer werden und fordern von den Zivilstandsbeamtinnen und beamten ein ständig wachsendes Wissen. Dies hat den Bund veranlasst, das Zivilstandswesen gesamtschweizerisch zu reorganisieren und stärker zu professionalisieren:

  • Zur Sicherstellung eines fachlich zuverlässigen Vollzugs im Zivilstandswesen muss neu ein Mindestbeschäftigungsgrad von vierzig Prozent mit ausschliesslich zivilstandsamtlichen Aufgaben erreicht werden. Für eine eigene Stellvertretung sind weitere vierzig Prozent, also insgesamt achtzig Prozent, gefordert.
  • Das schweizerische Zivilstandswesen erhält vom Bund eine Informatiklösung, das sogenannte «Infostar». Damit werden die Zivilstandsämter zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit einem modernen, effizienten Werkzeug ausgestattet. Die Einführung der Informatik bringt einen grundlegenden Systemwechsel, der bis spätestens 6. Dezember 2004 für die gesamte Schweiz vollzogen werden soll.

Aufgrund dieser Ausgangslage mussten sich alle Gemeinden Rechenschaft über den Beschäftigungsgrad der bestehenden Zivilstandsämter abgeben. Es stellte sich bald einmal heraus, dass es im Bezirk Andelfingen keine Gemeinde gibt, welche die geforderten Stellenprozente aufbringt. Die Gemeindepräsidentenkonferenz hat sich deshalb darauf geeinigt, ein regionales Zivilstandsamt für den Bezirk Andelfingen zu schaffen. Der Gemeinderat Thalheim hat dem Vertrag zugestimmt. Dieser legt fest, dass als Träger- und Sitzgemeinde des künftigen Zivilstandskreises Andelfingen die politische Gemeinde Kleinandelfingen bestimmt wird. Das gemeinsame Zivilstandsamt wird seinen Betrieb spätestens am 1. Juli 2003 aufnehmen.

Der Gemeinderat ist nicht glücklich über den Umstand, dass durch die neue Bezirkslösung ein Stück Bürgernähe in einem sensiblen Bereich verloren geht. Folgende Überlegungen können aber diese Befürchtungen etwas dämpfen:

  • Die Durchführung von Bestattungen ist nicht Aufgabe des Zivilstandsamtes und ist daher von der Zusammenlegung nicht betroffen. Die Hinterbliebenen melden sich weiterhin beim Bestattungsamt der Gemeinde und organisieren zusammen mit dem Friedhofvorsteher die Beisetzung. Die Meldung des Todesfalles an das Zivilstandsamt zu dessen Registrierung erfolgt auf schriftlichem Wege.
  • Trauungen können auf Wunsch hin weiterhin im Gemeindehaus durchgeführt werden. Allerdings werden diese Trauungen vor Ort durch die Angestellten des Bezirkszivilstandsamtes vorgenommen und müssen zusätzlich verrechnet werden.
  • Im weiteren wird die Bevölkerung nicht allzuviel von dieser Änderung bemerken, funktionieren doch die meisten Arbeiten schon heute auf dem schriftlichen Weg ohne persönlichen Kontakt mit den Zivilstandsämtern.

Gemeinderat Thalheim an der Thur

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