Am Schulsilvester werden jedes Jahr Streiche gespielt. Es werden Gartentörchen ausgehängt, Briefkästen oder Fensterläden «entführt». Doch gibt es einige Dinge, die einfach nicht zum Austoben an einem solchen Anlass gehören.
Dies sind z.B. das Sprengen von Parkuhren oder Briefkästen, das Anzünden von Containern oder das Besprühen von Wänden oder Autos mit Rasierschaum oder anderen Mitteln. Bei den Sprengungen und dem Anzünden sollte wohl jedem klar sein, dass dies mutwillige, oder sogar bösartige Beschädigung fremden Eigentums ist, und unter Umständen der Täter sich sogar strafbar machen könnte. Was im ersten Moment nicht so tragisch aussehen mag, ist das Besprühen oder Bemalen von Gegenständen oder Objekten mit Rasierschaum oder Farbe.
Man könnte ja meinen, dass man dies so einfach wieder abwaschen kann. Dem ist leider nicht immer so. Rasierschaum kann, wenn es länger auf einer Oberfläche liegen bleibt, diese angreifen und nachhaltig beschädigen. Autolacke oder Hauswände sind sicher nicht geeignet für die Schabernacke. Die Folgekosten können immens sein für den Geschädigten, da er den Täter im Normalfall nie kennen wird.
Am letztjährigen Schulsilvester wurde mir ein Fensterladen «entwendet», der sich aber wieder bei der Brückenwaage auffinden liess. Doch was ich beim Einhängen des Ladens feststellen musste, hat mich sehr geärgert. Wurde doch der Fenstersims mit Farbe verschmutzt, d.h. es wurden irgendwelche Zeichen und Worte wie «terror» (siehe Bild) darauf geschrieben.
Es wäre schön, wenn solcher Unfug in Zukunft nicht mehr getrieben würde.
Erich Bucher