Steuererklärung 2001

Eine Steuererklärung 2001 haben im Jahre 2002 alle natürlichen Personen einzureichen, die vor dem 1. Januar 2002

  • im Kanton Zürich Wohnsitz hatten oder
  • im Kanton Zürich Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) besassen.

Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 2001 volljährig geworden sind (Jahrgang 1983), haben erstmals eine eigene Steuererklärung 2001 einzureichen.

Die Steuererklärung 2001 ist bis zum 31. März 2002 einzureichen.

Die Steuerklärung 2001 dient auch als Grundlage für die provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode 2002.

Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2001 können wir Ihnen ab Februar 2002 die neu aktualisierte CD-ROM anbieten. Die CD-ROM kann beim Gemeindesteueramt zum Preis von 15 Franken (Barzahlung) bezogen werden. Sie kann auch bei der Kantonalen Drucksachen- und Materialzentrale Zürich, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich, zum Preis von 20 Franken (inkl. MWST und Versandkosten) bestellt werden (Tel. 01 458 68 88, Fax 01 468 68 77, E-Mail: info@kdmz.zh.ch). Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.steueramt.zh.ch.

Fristerstreckungen

Die Steuererklärung 2001 ist gegebenenfalls mit einem Wertschriftenverzeichnis, bis spätestens am 31. März 2002 abzugeben. Fristerstreckungsgesuche sind beim Gemeindesteueramt Thalheim vor Ablauf der Frist einzureichen. Fristerstreckungsgesuche werden ausnahmslos bis längstens 30. November 2002 gewährt. Wenn dem Gesuch zugestimmt werden kann, wird keine entsprechende Bestätigung zugestellt. Selbstständigerwerbende erhalten automatisch eine Fristerstreckung bis 30. September 2002.

Egal, ob Sie die Steuerformulare selbst ausfüllen oder alles einem Treuhänder übergeben, folgende Vorarbeiten haben Sie selbst zu erledigen:

Das Zusammentragen von

  • allen Lohnausweisen im Jahr 2001
  • Bank- und Postkontobelege per 31.12.2001
  • den nachgetragenen Zins im Sparheft
  • Rechnungen der Krankenkasse
  • die Zahlungen an Aus- und Weiterbildungen
  • Spendenbelege
  • Rückkaufswertbelege von Lebensversicherungen
  • Bescheinigung über Beiträge an die dritte Säule

Welche weitere Unterlagen Sie noch benötigen, finden Sie in der Wegleitung beschrieben.

Dieser kleine Überblick kann selbst­ver­ständ­lich das gründliche Studium der Wegleitung, die den Steuerformularen beiliegt, nicht ersetzen. Wer sich dafür keine Zeit nehmen will oder kann, tut gut daran, sich rechtzeitig nach einer fachkundigen Beratung umzusehen.

Zahlungseinladungen fürausstehende Steuern 2001

Ihre provisorische Steuerrechnung 2001 ist in drei Raten zahlbar gewesen bis 31. Dezember 2001; fällig wird der Steuerbetrag aber grundsätzlich erst mit der Zustellung der Schlussrechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Mit der definitiven Schlussrechnung wird gleichzeitig auch über die Zinsen abgerechnet.

Leider hat eine stattliche Anzahl von Steuerpflichtigen unserer Gemeinde die Zahlungsfrist per 31. Dezember 2001 ganz oder teilweise unbenutzt verstreichen lassen. Mit dem neuen Steuergesetz erfolgt eine Zahlungsmahnung auf ausstehende Steuerbeträge erst, wenn innert zwei Monaten nach Ablauf der in der definitiven Schlussrechnung eingeräumten Zahlungsfrist von 30 Tagen die Steuerforderung noch nicht beglichen ist.

Wir möchten Sie nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass für ausstehende Steuerbeträge für das Steuerjahr 2001 seit dem 1. Oktober 2001 ein Zins (zwei Prozent) zu Ihren Lasten läuft!

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung sind Ihnen dankbar, wenn Sie die ausstehenden Steuerbeträge so rasch als möglich begleichen. Nur so ist es unserer Finanzverwaltung auch möglich ihren eigenen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen.

Für allfällige Fragen steht Ihnen Roger Jung gerne unter der Telefon-Nummer 052 320 82 80 zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

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