Leserbrief: Gleiche Rechte für alle?

Geschwindigkeitsanalyse mit «Speedy»

In der Zeit vom 6. bis 11. November 2000 wurde mit dem Geschwindigkeitsmessgerät des TCS beim Schulhaus Thalheim sowie in Gütighausen bei der Ortseinfahrt von Andelfingen Messungen durchgeführt. Die Messungen zeigen ein nicht so erfreuliches Bild. In Gütighausen wurden insgesamt 420 Fahrzeuge gemessen. Durchschnittlich wurde eine Geschwindigkeit von 60 km/h anstatt der erlaubten 50 km/h gemessen. Die Höchstgeschwindigkeit betrug 110 km/h! Beim Schulhaus Thalheim wurden insgesamt 2966 Fahrzeuge erfasst. Die durchschnittliche Geschwindigkeit betrug hier 52 km/h. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug hier 101 km/h.

aus Dorfposcht 55/2001

Vom Radar erfasst

Die Kantonspolizei führte am 17. Januar 2001 eine Geschwindigkeitsmessung an der Thurtalstrasse durch. Von den 118 kontrollierten Fahrzeugen mussten 36 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 74 km/h.

aus Dorfposcht 56/2001

Vom Radar erfasst

Die Kantonspolizei führte am 23. März 2001 eine Geschwindigkeitsmessung an der Thurtalstrasse durch. Von den 94 kontrollierten Fahrzeugen mussten 18 Fahrzeuglenker verzeigt werden. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 69 km/h.

aus Dorfposcht 57/2001

Diese Meldungen stimmen mich jedes Mal von neuem nachdenklich. Es hinterlässt den Eindruck als würden die 50-er-Tafeln von den Lenkern gar nicht mehr wahr/ernst genommen. Oder ist es noch schlimmer? Besteht in unserer vom stetigen Stress geprägten Gesellschaft einfach kein Platz mehr für die Sicherheit der Umwelt und der Mitmenschen? Ist das angestrebte Fahrziel wichtiger als allfällige Kinder oder Tiere, die sich in Strassennähe aufhalten? Gilt die eigenen Bequemlichkeit mehr als das Einhalten von Verboten?

Eine Antwort auf diese Fragen wird es wohl nicht geben. Klar ist aber, dass jeder das Gefühl hat, für ihn gelten gewisse Ge- oder Verbote nicht. Bedauerlicherweise beschränkt sich diese Feststellung nicht nur auf die Pendler, die täglich mit übersetzter Geschwindigkeit auf der Thurtalstrasse unsere Dörfer passieren. Auch das Fahrverbot auf dem Schulweg wird täglich missachtet – und zwar hauptsächlich von den Einwohnern unseres Dorfes! Zu jeder Tages- und Nachtszeit befahren diverse Motorfahrzeuge diesen Abschnitt. Dass die Strecke nur für den Landwirtschaftlichen Verkehr gestattet ist, scheint die besagten Lenker nicht zu kümmern. Da hilft es auch nicht, die fehlbaren Fahrzeugführer auf das Fahrverbot aufmerksam zu machen. Jeder angehaltene Lenker hat sogleich eine Ausrede bereit und fährt auch tags darauf ungeniert und in unangemessen schnellem Tempo erneut durch das Verbot.

Da frag ich mich wirklich wieso sich unser Dorf für die Errichtung eines Radweges zwischen Gütighausen und Andelfingen stark gemacht hat. Offensichtlich ist uns die Sicherheit (unserer Kinder) keineswegs gleichgültig. Doch wären die Kindergärtler zwischen Gütighausen und Thalheim nicht mindestens ebenso schutzbedürftig wie die Oberstufenschüler die täglich nach Andelfingen müssen?

Das Problem an der Einhaltung des Verbots liegt wohl dort, dass sich die entsprechenden Lenker an der eigenen Nase nehmen müssten, denn es sind ja die eigenen Dorfbewohner, die das Fahrverbot missachten.

Auch in so einem kleinen Dörflein wie Gütighausen ist ein Fahrverbot ein Fahrverbot und gilt sowohl für die Neuzugezogenen wie für die Alteinsässigen, für die Nichtbauern, wie für die Bauern im PW! Es gelten also gleiche Rechte für alle!

Es ist schon schlimm genug, dass Gesetze und Verbote aufgestellt werden müssen. Also sollten wir sie auch akzeptieren – und zwar bevor etwas passiert!

Manuela Keller

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