Aus dem Gemeindehaus

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden zwei Bauvorhaben bewilligt.


Im Anzeigeverfahren wurde ein Bauprojekt genehmigt.

Finanzen und Steuern

Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2001 zuhanden der RPK verabschiedet. Der Steuerfuss soll nächstes Jahr unverändert 126 Prozent betragen. Jedoch senkt die Primarschulgemeinde ihren Steuerfuss um 1% und die Politische Gemeinde erhöht ihren Steuerfuss wieder von 41% auf 42%. Das Budget der Politischen Gemeinde rechnet bei Ausgaben von 2’788’300 Franken und einem Ertrag (inkl. Steuern) von 2’562’300 Franken mit einem Aufwand­überschuss von 226’000 Franken bei einem um 1 Prozent höherem Steuerfuss von 42 Prozent. Das Eigenkapital sinkt voraussichtlich auf 3’692’200 Franken. Die Investitionsrechnung im Verwaltungsvermögen sieht Ausgaben von 902’000 Franken vor. Nach Abzug der Einnahmen von 905’000 Franken verbleibt eine Nettodeinvestition von 3’000 Franken. Die Investitionsrechnung im Finanzvermögen sieht Ausgaben von 833’000 Franken und keine Einnahmen vor.


Nach den hohen Investitionen im letzten Jahr, zeichnet sich dieses Jahr, bedingt durch die Abschreibungen, wiederum ein grosser Rückschlag im Voranschlag 2001 der Politischen Gemeinde ab. Im Investitionsbereich wird im Jahre 2001 zum einen der Umbau des Gemeindehauses abgeschlossen zum anderen möchte der Gemeinderat die Amtliche Vermessung 1993 ergänzen sowie den digitalen Leitungskataster erstellen. Aus Zeitgründen musste diese Arbeit um ein Jahr verschoben werden. Bei einem um ein Prozent erhöhten Steuerfuss von 42 Prozent (die Primarschule senkt ihren Steuerfuss um ein Prozent) schliesst die Laufende Rechnung mit einem Aufwandüberschuss von 226’000 Franken ab. Darin enthalten sind Abschreibungen über 314’000 Franken. Auch in den kommenden Jahren werden bei der Politischen Gemeinde Defizite die Regel bleiben. Durch den Umstand, dass die Investitionen in den kommenden Jahren abgeschrieben werden müssen, bleibt weiterhin der Abschreibungsbedarf hoch.


Unser Steuerkommissär, Heinz Kohler, in der Einschätzungsabteilung 1 hat eine neue Herausforderung angenommen und das Kantonale Steueramt am 6. Oktober verlassen. Seine Nachfolge ist noch nicht geregelt worden.


Der Gemeinderat genehmigte im Weiteren:

  • Erhöhung des jährlichen Gemeindebeitrages von 2600 Franken auf 3100 Franken an die Bibliothek Thalheim.
  • Genehmigung der Abrechnung über 3846.60 Franken für die Neugestaltung des Feuerwehrplatzes in Gütighausen. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich hat einen Subventionsbeitrag von zwanzig Prozent zugesichert.
  • Den Mietvertrag mit Sigi und Dori Schüssler für die 4½-Zimmerwohnung im Gemeindehaus. Der Mietvertrag wurde befristet bis Ende 2001 abgeschlossen.
  • Für diverse Druckaufträge bewilligte der Gemeinderat einen Kredit über 5500 Franken.
  • Genehmigung der Voranschläge 2001 des Altersheim Stammertal, Feuerwehr Andelfingen und Umgebung, Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi und Zivilschutzorganisation Andelfingen

Seit der letzten Berichterstattung konnten im Zusammenhang mit Grundstückveräusserungen Grundstückgewinnsteuer-Einnahmen im Betrag von 46’505 Franken veranlagt werden.


Seit der letzten Berichterstattung wurden Kanalisationsanschlussgebühren im Gesamtbetrag von 6229.45 Franken veranlagt.

Gemeindeversammlung vom 20. Oktober 2000

Die Gemeindeversammlung vom 20. Oktober 2000 genehmigte den Nachtragskredit über 103’000 Franken für den Ausbau des Untergeschosses des alten Schulhauses Thalheim für Räumlichkeiten der Reformierten Kirchgemeinde. Vorbehalten bleibt noch die Genehmigung des Beschlusses durch die Rech­nungs­prüfungskommission.

Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2000

Am Freitag, 15. Dezember 2000 begrüsst der Gemeinderat möglichst viele Stimmberechtigte zur ordentlichen Budget-Gemeindeversammlung in der neuen Aula des Schulhauses Thalheim unter anderem zu folgenden Traktanden:

  • Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2001 und Festsetzung des Steuerfusses für das Politische Gut
  • Wahl eines Mitgliedes für das Wahlbüro

Polizeiwesen

Wegen Missachtung eines Fahrverbotes musste der Gemeinderat eine Person verzeigen.

Jagdpachtversteigerung

Der Gemeinderat hat den Termin für die Jagdpachtversteigerung der Pachtperiode 2001 – 2009 auf Freitag, 9. Februar 2001 um 19.00 Uhr im Restaurant Brückenwaage festgelegt.

Kehrichtgebühren

Der Kehrichtzweckverband Wyland teilt den Gemeinden mit, dass per 1. Januar 2001 keine Änderung des Sackpreises und der Containerbanderolen erfolgt. Wahrscheinlich wird im Laufe des Jahres 2001 die gewichtsabhängige Containergebühr eingeführt. Auf dieses Datum soll auch der Preis des Kehrichtsackes geändert werden.

Liegenschaften

Für das alte Schützenhaus hat der Gemeinderat eine neue Hausordnung erlassen. Ebenfalls verabschiedete der Gemeinderat das Pflichtenheft für den Abwart des alten Schützenhauses.


Für den Umbau des alten Schulhauses zum neuen Gemeindehaus hat der Gemeinderat bei der Mobiliar-Versicherung eine Bauwesen und Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Ausserdem wurden am 24. Oktober 2000 die ersten Arbeitsvergaben für den Umbau genehmigt. Die Arbeitsvergaben erfolgten nach den kantonalen Submissionsbestimmungen und wurden dem wirtschaftlich günstigstem Angebot vergeben. Insgesamt wurden Arbeiten im Betrage von 413’857.80 Franken vergeben. Der Arbeitsbeginn sollte in diesen Wochen erfolgen.


Wie bereits früher mitgeteilt, soll das bestehende Gemeindehaus in Stockwerkeinheiten aufgeteilt werden, damit danach ein allfälliger Verkauf möglich ist. Diese Arbeiten benötigen einen Spezialisten. Aus diesem Grund genehmigte der Gemeinderat einen Kredit über 4300 Franken und hat den Auftrag an die Firma Colliers CSL AG, Winterthur, vergeben.

Milchlokal Thalheim

Die Politische Gemeinde Thalheim an der Thur konnte das Milchlokal Thalheim nicht erwerben. Die Milchgenossenschaft Thalheim hat dem Verkauf an einen privaten Käufer zugestimmt. Über eine allfällige Benützung der bestehenden Zufahrt zum neuen Gemeindehaus muss noch mit dem neuen Besitzer verhandelt werden.

Gemeindeverwaltung

Personen, die eine Entschädigung für eine Gemeindetätigkeit erhalten, werden gebeten, ihre Abrechnung bis zum 15. Dezember 2000 auf der Kanzlei abzugeben.

Öffnungszeiten Gemeindekanzleiüber Feiertage

Die Gemeindekanzlei schliesst die Schaltertüren vom 23. Dezember bis zum 2. Januar 2001. Für dringende Zivilstandsfälle stehen wir Ihnen zur Verfügung.


Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohner eine schöne Adventszeit, frohe und erholsame Feiertage und ein guter Start ins neue Jahr.

Volkszählung 2000 vom 5. Dezember 2000

In der letzten Dorfposcht haben wir bereits über den aktuellen Stand der Volkszählung informiert.


Das wichtigste nochmals in Kürze:


Das Dienstleistungszentrum wird den Versand der Gebäude-, Haushalts- und Personenfragebogen von Ende November bis Anfangs Dezember durchführen. Die Fragebogen müssen von allen Einwohnerinnen und Einwohnern bis Mitte Dezember an das Dienstleistungszentrum zurückgesandt werden.


Zur Information erhalten alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind zwei bis drei Tage vor der Verteilung der Fragebogen (ab dem 23. November 2000) eine Volkszählungszeitung. Diese Zeitung wird ausnahmslos in alle Brief­kästen und Postfächer verteilt.


Wir bedanken uns jetzt schon für das korrekte Ausfüllen und Retournieren der Fragebogen.

Der Gemeinderat gratuliert

Unsere Gemeindeschreiberin Mirta Geser hat nach 2½-jährigem Lehrgang die eidg. Berufsprüfung für Treuhänder erfolgreich bestanden. Der Gemeinderat gratuliert seiner Gemeindeschreiberin.


Da nur wenige geeignete Christbäume zur Verfügung stehen, können dieses Jahr wiederum keine Christbäume von der Gemeinde verkauft werden.

Der Gemeinderat


Zurückschneiden der Waldränder, Bäume und Sträucher

Der Gemeinderat möchte Sie wie jedes Jahr an das Zurückschneiden der Bäume und Sträucher längs der öffentlichen Strassen und Wege erinnern. Gemäss Strassenabstandsverordnung vom 19.04.78 dürfen Pflanzen nicht über die Strassengrenze hinausragen. Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über der bestehenden Strasse einen Lichtraum von 4.5 m Höhe zu wahren. Diese Lichtraumprofile sind durch die Grundeigentümer dauernd freizuhalten. Im Sichtbereich von Strassenverzweigungen sowie auf der Innenseite von Kurven und Ausfahrten dürfen Pflanzen eine Höhe von 0.8 m nicht überschreiten.

Ebenfalls sind von den privaten Waldbesitzern die Bäume längs der Waldstrassen zurückzuschneiden. Der Gemeinderat bittet sämtliche Grundeigentümer diese Angelegenheit bis zum 15. Dezember 2000 zu erledigen. Nach diesem Datum muss der Gemeindearbeiter auf Kosten des Grundeigentümers diese Arbeit vornehmen.

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