Sind Sie nicht oder nur teilweise erwerbstätig?Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein odernur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich:
- vorzeitig Pensionierte
- Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
- Studierende
- Weltreisende
- ausgesteuerte Arbeitslose
- Geschiedene
- Verwitwete
- Ehepartner von Pensionierten
Gehören Sie zu einer der oben erwähnten Personengruppe?Wenn ja, haben wir Ihre AHV-Beitragspflicht schon abgeklärt?
Falls nicht, informieren wir Sie gerne, denn bereits ein beitragsloses Jahr kann zu Rentenkürzungen führen!
Für Auskünfte sowie den Bezug von Merkblättern und Anmeldeformularen wenden Sie sich an
Gemeindeverwaltung Thalheim,Frau Sandra Weber,
Tel. 052 336 15 57