Dieser Artikel stammt aus dem Jahresbericht 1999 der «Fachstelle für Schuldenfragen im Kanton Zürich»
Herr Bickel ist 25 Jahre alt und voller Pläne. Er hat vor einem Jahr eine vielversprechende Stelle als Informatiker in der Abteilung Datenkontrolle einer grossen Gesellschaft gefunden. Seine neue Anstellung bringt es mit sich, dass er oft wochenweise Nachtschicht hat, was ihm nicht ungelegen kommt, da er das nächtliche Arbeiten liebt und dazu noch wesentlich besser verdient als früher. Herr Bickel war schon sehr jung auf sich selber gestellt – seine Eltern liessen sich scheiden, kurz bevor er seine Lehre abschliessen konnte. Und da beiden Eltern nach der Scheidung nur gerade noch genug Geld zum Leben blieb, zog Herr Bickel zuerst in eine Wohngemeinschaft und mit knapp 20 Jahren in eine eigene Wohnung ein. Er musste mit seinem Geld von da an selber zurechtkommen.
Innert kurzer Zeit häuften sich Schulden an. Herr Bickel hatte, kaum dass er «richtig»verdiente, einen Kredit aufgenommen, kaufte sich davon einige Möbel, eine Musikanlage, einen neuen PC und ein Handy. Nächtelanges Wachbleiben, Telefonieren und Surfen im Internet gehört zu seinen Leidenschaften. Dafür braucht er sonst wenig Geld für Freizeit und Wochenenden. Die hohen Telefonrechnungen versuchte Herr Bickel dadurch in den Griff zu bekommen, dass er mehrmals die Telefongesellschaft wechselte. Er hatte auch nicht damit gerechnet, dass ihm bereits im ersten Jahr seiner Berufstätigkeit eine ansehnliche Steuerrechnung ins Haus flattern würde. Er war auch überrascht, als die Krankenkasse bereits nach acht Monaten die Betreibung einleitete, weil er die Prämien nicht mehr bezahlt hatte. Bei der Zustellung des ersten Zahlungsbefehls wurde ihm allerdings mit Schrecken bewusst, dass er Gefahr lief, seine gute Stelle zu verlieren, wenn der Arbeitgeber von seinen Schulden erfahren würde. Weil er bei den Verhandlungen mit seinen diversen Gläubigern und einem Schuldenberg von 46’000 Franken Unterstützung brauchte, wandte sich Herr Bickel an die Fachstelle.
Das Schuldenproblem konnte während der insgesamt sechsmonatigen Stundungszeit geordnet und in einen Ratenplan kanalisiert werden. Die monatlichen Zahlungen will Herr Bickel selber ausführen. Er fühlt sich sicher genug, den Fortgang der Sanierung ohne weitere Hilfe durch die Fachstelle handhaben zu können.