Früher – das heisst bis vor 25-30 Jahren – war es für Jeden und Jede klar, dass landwirtschaftlich genutzte Wiesen betreten werden können, wenn die Umstände es erlauben. Klar war auch, was das heisst, nämlich: Wenn die Vegetation ruht und wenn der Boden trocken ist. Es gab auch eine ganz einfache Definition für den «Grashöhen-Grenzwert»: Solange das Gras noch nicht bis zu den Knöcheln reichte, durfte man über die Wiesen gehen. Das niedergetretene Gras konnte sich dann bis zum Schnitt nochmals erholen und Verschmutzungen verschwanden meist auch noch. Das war gerade vor der Ära der BMX-Räder und Mountainbikes. Inzwischen hat die Mär von der grossen individuellen Freiheit viele Anhänger gefunden. Dabei wird oft vergessen, dass diese Freiheit dort ihre Grenzen hat, wo sie die Ansprüche Anderer tangiert. Im Falle der Wiesen: Warum soll ich die Wege benutzen, wenn es näher und wenn möglich spannender ist, die Abkürzung quer durch die Wiese zu nehmen? Meine Spur im hohen Gras ist doch hübsch!
Dadurch wird allerdings das saubere Schneiden erschwert. Wenn dabei auch gleich noch der eigene Abfall entsorgt wird und gefüllte Hundekot-Säckli «verlorengehen», leidet die Qualität des Futters für die grasfressenden Tiere erheblich. Im schlimmsten Fall kann es zu Erkrankungen oder Verletzungen kommen.
Haben Sie gerne sauberes, ordentliches Gemüse auf dem Tisch? Lieben Sie eine gepflegte Umgebung um ihr Heim? Haben Sie ihren Rasen mit Zaun, Hecke oder Büschen gegen Störefriede geschützt? Empfinden Sie Zäune als kleinlich? Dann respektieren Sie doch bitte die legalen Ansprüche ihrer Mitmenschen und der Natur! Benützen Sie Strassen und Wege und entsorgen Sie ihren Güsel über ihren eigenen Kehrichtsack! Beleben wir doch das ungeschriebene Gesetz von der knöchelhohen Vegetation wieder! Und: Weidende Tiere schätzen es, wenn Sie ihren Hund im Vorbeigehen bei Fuss oder an die Leine nehmen!
Im Namen der Tiere danken Ihnen
E. und H. Strasser und
die Bauern der Gemeinde