Hundeverabgabung

Die Einschreibung der Hunde findet am Montag, 6. März 2000 in der Gemeindeverwaltung statt. Öffnungszeiten: 13.30 bis 18.30 Uhr

Alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer werden eingeladen, die neue Kontrollmarke am Schalter der Gemeindeverwaltung abzuholen. Das neue Kontrollzeichen wird gegen die gesetzliche Hundeabgabe von Fr. 100.– ausgehändigt.

Der Bund hat das Impfobligatorium für Hunde gegen Tollwut auf den 1. April 1999 als aufgehoben erklärt. Wir bitten Sie, das Impfzeugnis dennoch am Schalter vorzuweisen.

Eine Ermässigung von fünfzig Prozent der Hundesteuer wird gewährt, wenn der Hund im Jahre 1999 eine Prüfung, die im Leistungsheft der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft vermerkt ist, abgelegt hat. Die Ermässigung kann für maximal drei Jahre geltend gemacht werden.

Gemäss § 7 der Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden beträgt die Einschreibegebühr für verspätete Anmeldung Fr. 20.–.

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