Steueramt-Informationen

Steuerjahr 2000: Steuererklärung 1999 B

In der Steuerperiode 1999 erfolgte bei den Staats- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer der Übergang zur einjährigen Gegenwartsbemessung bei den natürlichen Personen. Bei den juristischen Personen, bei denen die direkte Bundessteuer bereits nach dem System der einjährigen Gegenwartsbemessung erhoben wird, findet in der Steuerperiode 1999 auch für die Staatssteuer der Wechsel zu diesem System statt.

Der Übergang zur Gegenwartsbemessung bringt es mit sich, dass für die Steuerperiode 1999 grundsätzlich zwei Steuererklärungen einzureichen sind, nämlich im Kalenderjahr 1999 die Steuererklärung 1999 A und im Jahre 2000 die Steuererklärung 1999 B.

Wer hat eine Steuererklärung 1999 B einzureichen?

Eine Steuererklärung 1999 B haben im Jahre 2000 alle natürlichen Personen einzureichen, die vor dem 1. Januar 2000

  • im Kanton Zürich Wohnsitz hatten oder
  • im Kanton Zürich Liegenschaften oder Betriebsstätten (bzw. Geschäftsbetriebe) besassen.

Steuerpflichtige, die in der Steuerperiode 1999 volljährig geworden sind (Jahrgang 81), haben erstmals eine Steuererklärung 1999 B einzureichen.

Stichdatum 31. März

Die Steuererklärung 1999 B ist bis zum 31. März 2000 einzureichen.

Die Steuererklärung 1999 B dient auch als Grundlage für die provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode 2000.

In diesem Jahr erhalten Sie nun zum ersten Mal die neuen farbigen Steuererklärungsunterlagen, wie sie für die Gegenwartsbemessung gelten. Die Steuererklärungsformulare und die Wegleitung wurden vollständig neu gestaltet.

Neu: Ausfüllen der Steuererklärung mit dem PC

Viele Steuerpflichtige möchten heute die Steuererklärung mit dem PC erstellen können. Diesem Wunsch wird nun Rechnung getragen. Für das Ausfüllen der Steuererklärung 1999 können wir Ihnen ab Februar 2000 eine neu entwickelte CD-ROM anbieten. Die CD-ROM kann beim Gemeindesteueramt zum Preis von 15 Franken (Barzahlung) bezogen werden. Sie kann auch bei der Kantonalen Drucksachen- und Materialzentrale Zürich, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich, zum Preis von 15 Franken (inkl. MWST, zzgl. Versandkosten) bestellt werden (Tel. 01 468 68 88, Fax 01 468 68 69). Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.steueramt.zh.ch. Zusätzlich können Sie die Software für das Ausfüllen der Steuererklärung 1999 B auf Ihren Computer laden.

Fristerstreckungen

Die Steuererklärung 1999 B ist gegebenenfalls mit einem Wertschriftenverzeichnis, bis spätestens am 31. März 2000 abzugeben. Fristerstreckungsgesuche sind beim Gemeindesteueramt Thalheim einzureichen. Fristerstreckungsgesuche werden ausnahmslos bis längstens 30. November 2000 gewährt. Wenn dem Gesuch zugestimmt werden kann, wird keine entsprechende Bestätigung zugestellt.

Selbständigerwerbende und LiegenschafteneigentümerInnen erhalten automatisch eine Fristerstreckung bis 30. September 2000.

Neue Festsetzung der Eigenmietwerte

Steuerpflichtige Liegenschafteneigentümer haben in der Steuererklärung 1999 B die sich auf Grund der Weisung 1999 ergebenden Eigenmietwerte und Vermögenssteuerwerte einzusetzen.

Die Gemeindesteuerämter sollten die neuen Werte den Liegenschafteneigentümern bis spätestens mit dem Versand der Steuererklärungen 1999 B mitteilen. Leider kann dieser Versand nicht rechtzeitig erfolgen, da dem Gemeindesteueramt bis Redaktionsschluss die nötigen Kataster- und Eigentümer-Daten vom Kanton immer noch nicht zur Verfügung stehen. Das Gemeindesteueramt hat sich deshalb entschlossen, allen Liegenschafteneigentümern eine automatische Fristerstreckung bis 30. September 2000 für die Steuererklärung 1999 B zu gewähren. Wir werden bemüht sein, wenn immer möglich Sie im Laufe des Februars 2000 mit den nötigen Bewertungen zu bedienen. Wir bitten Sie, diese Verzögerung zu entschuldigen.

Dieser kleine Überblick kann selbstverständlich das gründliche Studium der Wegleitung, die den Steuerformularen beiliegt, nicht ersetzen. Wer sich dafür keine Zeit nehmen will oder kann, tut gut daran, sich rechtzeitig nach einer fachkundigen Beratung umzusehen.

Zahlungseinladungen für ausstehende Steuern 1999

Ihre provisorische Steuerrechnung 1999 ist in drei Raten zahlbar gewesen bis 31. Dezember 1999; fällig wird der Steuerbetrag aber grundsätzlich erst mit der Zustellung der Schlussrechnung mit einer Zahlungsfrist von dreissig Tagen. Mit der Schlussrechnung wird gleichzeitig über die Zinsen abgerechnet.

Leider haben 35 Prozent der Steuerpflichtigen unserer Gemeinde die Zahlungsfrist per 31. Dezember 1999 ganz oder teilweise unbenutzt verstreichen lassen.

Mit dem neuen Steuergesetz erfolgt eine Zahlungsmahnung auf ausstehende Steuerbeträge erst, wenn innert zwei Monaten nach Ablauf der in der Schlussrechnung eingeräumten Zahlungsfrist von 30 Tagen die Steuerforderung noch nicht beglichen ist.

Wir möchten Sie nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass für ausstehende Steuerbeträge seit dem 1. Oktober 1999 ein Zins zu Ihren Lasten läuft!

Andererseits werden sämtliche Zahlungen, die Sie bis zur Schlussabrechnung zuviel geleistet haben zu Ihren Gunsten verzinst.

Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung sind Ihnen dankbar, wenn Sie die ausstehenden Steuerbeträge so rasch als möglich begleichen. Nur so ist es unserer Finanzverwaltung auch möglich ihre eigenen finanziellen Verpflichtungen rechtzeitig nachzukommen.

Für allfällige Fragen stehen Ihnen Mirta Geser oder Cyrill Bühler gerne unter der Telefon-Nummer 336 15 57 zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

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