«Aus dem Gemeindehaus»

Bauwesen

Unter Bedingungen und Auflagen wurden fünf Bauvorhaben bewilligt.

Finanzen und Steuern

Der Rekurs des Gemeinderates gegen die Abteilung Gemeindefinanzen des Amts für Gemeinden und berufliche Vorsorge betreffend Kürzung des Steuerkraftausgleichs 1997 wurde durch die zuständige kantonale Direktion gutgeheissen. Der Gemeinderat erhob gegen die Kürzung von 23 541 Franken Rekurs, da zum einen eine Zusammenrechnung des Eigenkapitals der Primarschulpflege und der Politischen Gemeinde erfolgte jedoch bei der Kürzung nur der Ertragsüberschuss der Primarschulgemeinde berücksichtigt wurde. Der Aufwandüberschuss der Politischen Gemeinde wurde bei der Verfügung nicht berücksichtigt. Die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich ist nun zur Auffassung gekommen, dass eine solche Kürzung nicht statthaft ist.

Der Gemeinderat genehmigte in der Berichtsperiode:

  • Die Voranschläge 2000 der Zivilschutzorganisation Andelfingen, des Zweckverbandes Feuerwehr Andelfingen und Umgebung, der Gruppenwasserversorgung Thurtal-Feldi und des Alters- und Pflegeheim Stammertal
  • Die Erhöhung des pauschalen Gemeindebeitrages an den Altersnachmittag auf 15 Franken pro Person
  • Die Auszahlung der Überstunden des Gemeindearbeiters. Die Überstunden resultieren aus den Räumungs- und Streuarbeiten des letzten Winters
  • Die Mietzinserhöhung der gemeindeeigenen Liegenschaften per 1.4.00
  • Die Abrechnung über die Sanierung der Drainageleitung im Oberdorf über 14 690 Franken
  • Einen Kredit über 2000 Franken für die Beteiligung an der Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Gemeinden IG Nord gegen die Baukonzession «Dock Midfield» mit Mängelbehebung UVB ans Bundesgericht

Seit der letzten Berichterstattung wurden Kanalisationsanschlussgebühren im Gesamtbetrag von 1108.80 Franken veranlagt.

Am 15. Dezember 1999 hat die Visura Treuhandgesellschaft Zürich bei der Gemeindegutsverwaltung eine Revision der Kassen- und Buchführung vorgenommen. Der Revisionsbericht gibt zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass und wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Einwohnerkontrolle

Die Einwohnerkontrolle teilt mit, dass per Ende 1999 618 Einwohner (1998: 613) in unserer Gemeinde wohnhaft sind. 347 Einwohner sind im Ortsteil Thalheim wohnhaft, 264 im Ortsteil Gütighausen. Sieben Einwohner halten sich ausserhalb der Gemeinde auf (Altersheim, Wohnheim etc.). 132 Einwohner unserer Gemeinde sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 452 Einwohner gehören der evangelisch-reformierten Kirche und 79 der römisch-katholischen Kirche an. 578 Einwohner sind Schweizerbürger. Vierzig Einwohner sind ausländische Staatsangehörige. Unsere Gemeinde zählt 298 weibliche und 320 männliche Einwohner. Im Jahre 1999 wurden insgesamt 45 Neuzuzüger und vierzig Wegzüge registriert.

Feuerpolizei

Jakob Kübler hat dem Gemeinderat mitgeteilt, dass er beabsichtigt die Aufgaben als Feuerpolizeibeamter in unserer Gemeinde per 31.12.2000 niederzulegen. Aus diesem Grund wurde bereits frühzeitig ein Nachfolger für den zurücktretenden Feuerpolizeibeamten gesucht, damit dieser durch Jakob Kübler in sein Amt eingeführt werden kann. Als möglicher Nachfolger hat sich nun Andreas Fehr, Gütighausen, zur Verfügung gestellt. Er wird in den nächsten Monaten durch den amtierenden Feuerpolizeibeamten in sein Amt eingeführt werden. Die definitive Anstellung wird später erfolgen.

Forstwesen

Mit der Gemeinde Andelfingen wurde ein Forstreviervertrag abgeschlossen. Dieser regelt den gemeinsamen Einsatz des Försters sowie die Erfüllung des Unfallversicherungsgesetzes. Die bestehenden Strukturen werden durch diesen Vertrag nicht beeinflusst. In die Forstrevierkommission wurden Gemeinderat Heinz Ettlin und Gemeinderätin Brigitte Müller delegiert.

Sturm Lothar vom 26. Dezember 1999

Der Sturm vom 26. Dezember 1999 hat in den Wäldern des 5. Forstkreises rund 90000m³ Holz geworfen. Im ganzen Kanton muss mit einer zirka dreifachen Jahresnutzung (rund eine Million m³ Holz) gerechnet werden. Vergleichsweise mit den kantonalen Zahlen ist auf unserem Gemeindegebiet der Schaden klein ausgefallen. Nach unseren Kenntnissen beträgt er zirka 150m³ Holz (Jahresnutzung 500 bis 600 m³).

Damit die Arbeit in Wäldern ungehindert und unfallfrei geschehen kann, bittet Sie der Forstdienst um die Beachtung der folgenden Hinweise:

  • Alle ordentlichen Holzschläge sind infolge der Situation auf dem Holzmarkt einzustellen.
  • Viele Bäume im Wald sind in einem labilen Zustand. Schneefälle oder Wind können Äste, Kronen oder ganze Bäume zu Fall bringen. Um Unfälle zu verhüten, ist deshalb von Spaziergängen im Wald vorläufig dringend abzuraten.
  • Den Absperrungen und Anweisungen der Forstleute ist unbedingt Folge zu leisten; die Nichtbeachtung kann zu schweren Unfällen führen.
  • Holzereiarbeiten in Schadengebieten verlangen höchstes fachliches Können. Deshalb dürfen nur ausgebildete Arbeiter mit guter Ausrüstung und mit Sicherheitsbekleidung solche Arbeiten ausführen. Waldbesitzern wird dringend geraten, vor Beginn der Holzerei mit dem Förster, Peter Bänteli, Tel. 317 33 15, Kontakt aufzunehmen, insbesondere auch, weil der Holzabsatz äusserst schwierig ist.

Mit der Beachtung dieser Punkte helfen Sie mit, dass der Wald bald wieder alle seine Funktionen, auch die eines Erholungsraumes, erfüllen kann.

Bedingt durch den Sturm Lothar findet im Jahr 2000 in Thalheim keine Brennholzgant statt. Holz- bzw. Sturmholzbestellungen nimmt der Förster, Peter Bänteli, Tel. 3173315 oder die Gemeindeverwaltung Tel. 336 15 57 aber gerne entgegen. Bitte beachten Sie auch die separate Ausschreibung in dieser Ausgabe. Das Sturmholz wird vor allem aus den verwüsteten Nachbarrevieren (wie z.B. Ossingen) geliefert werden.

Gehwegverbreiterung an der Thurtalstrasse

In der Septemberausgabe der Dorfposcht hat der Gemeinderat über die Gehwegverbreiterung der Thurtalstrasse informiert. Ein Teil der Bauarbeiten ist unterdessen abgeschlossen. Der Gehweg ab dem Friedhofausgang wurde neu erstellt und auch die angrenzende Mauer ist teilweise fertig erstellt worden. Der Gemeinderat hat sich jedoch für den Bau einer Natursteinmauer ausgesprochen. Die Mehrkosten für diese Ausführung muss von der Gemeinde übernommen werden. Der Kostenanteil für die Gehwegverbreiterung sowie die Mehrkosten für die Erstellung einer Natursteinmauer betragen insgesamt etwa 30000 Franken.

Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 1999

Am 10. Dezember 1999 hat die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde folgende Beschlüsse erlassen:

  • Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2000 und Festsetzung des Steuerfusses für das Politische Gut auf 41 Prozent.
  • Genehmigung der Bauabrechnung über 59379.55 Franken für die Wassernetzerweiterung in der Bergstrasse
  • Genehmigung des Verkaufes der Liegenschaft Schützenmur 1 «Baslerhaus» an Rolf und Barbara Keller-Lüthi, Thalheim zum Preis von 520000 Franken
  • Genehmigung eines Bruttobaukredites über 1913500 Franken (Anteil Gemeinde Thalheim 223900 Franken) für den Neubau und die Sanierung der bestehenden Reservoiranlage Egg in Rickenbach
  • Genehmigung der neuen Personalverordnung
  • Genehmigung der Entschädigungsverordnung für Behörden, Kommissionen und Funktionäre im Nebenamt
  • Änderung der Gemeindeordnung (bedingt durch die neue Personalverordnung)

Es wurden keine Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes dem Gemeinderat eingereicht.

Gemeindeversammlungstermine 2000

Der Gemeinderat hat die Gemeindeversammlungstermine für 2000 festgelegt. Diese finden am Freitag, 9. Juni 2000 und Freitag, 15. Dezember 2000 statt. Ausserdem findet eine ausserordentliche Gemeindeversammlung am Freitag, 24. März 2000 statt.

Krankenkassen-Prämienverbilligung im Jahr 2000

Der Regierungsrat hat die Einkommensgrenzen sowie die Prämienverbilligungsbeiträge 2000 neu festgesetzt. Die Einkommensgrenzen sind den Veränderungen des Steuergesetzes angepasst worden, und die Beiträge für Erwachsene sind für alle Einkommensgruppen von sechzig Franken pro Jahr angehoben worden. Neu erhalten die Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen und Beihilfen zur AHV/IV ihre Prämienverbilligung ganz über diese Leistungen ausgerichtet.

Alleinstehende Personen dürfen eine Prämienverbilligung erwarten, wenn ihr steuerbares Einkommen 35500 Franken unterschreitet. Bei den übrigen Personen liegt die Einkommensgrenze bei 44000 Franken. Das steuerbare Vermögen darf jedoch die Grenze von 300000 Franken nicht überschreiten. In diesem Jahr beträgt die Prämienverbilligung für Erwachsene zwischen 480 und 1260 Franken und für Kinder zwischen 240 und 540 Franken.

Wer bis zum 30. November 2000 keine Mitteilung über den Prämienverbilligungsbeitrag erhält, jedoch glaubt, die Voraussetzungen, gestützt auf die massgeblichen Steuerfaktoren erfüllt zu haben, meldet sich auf unserer Gemeindeverwaltung. Wir werden die Anspruchsvoraussetzungen überprüfen und eine Nachmeldung an die SVA Zürich veranlassen.

Aktionswoche Velovignetten gratis

Zum Start ins neue Jahrhundert möchte der Gemeinderat der Bevölkerung in Form von gratis Velovignetten ein Geschenk machen. In der Woche 14 vom 3. bis 7. April 2000 können diese auf der Gemeindeverwaltung gratis bezogen werden. Berechtigt für eine Velovignette sind alle Einwohnerinnen und Einwohner von Thalheim und Gütighausen ab dem schulpflichtigen Alter.

Verkehrsberuhigende Massnahmen in Gütighausen

Der Gemeinderat hat in seiner Stellungnahme an die Kantonale Baudirektion zum Radweg Andelfingen – Gütighausen den Wunsch für verkehrsberuhigende Massnahmen beim Ortseingang Gütighausen (von Andelfingen her gesehen) geäussert. Vor Ort hat der Gemeinderat in der Zwischenzeit mit der zuständigen kantonalen Stelle hiezu die verschiedenen Möglichkeiten diskutiert. Aus der Sicht des Kantonalen Tiefbauamtes haben solche Massnahmen zur Zeit keine hohe Priorität. Somit wäre ein solches Bauwerk vollumfänglich durch die Politische Gemeinde zu finanzieren.

Eine Verengung der Strasse würde Kosten von zirka 80000 Franken verursachen. Angesichts der hohen Kosten, die bei der Ausführung dieses Vorhabens der Gemeinde entstehen würden, hat der Gemeinderat entschieden, auf die Ausführung dieser verkehrsberuhigenden Massnahme vorerst zu verzichten.

Vormundschaftswesen

In der Berichtsperiode genehmigte der Gemeinderat in seiner Eigenschaft als Vormundschaftsbehörde einen Beistandsschaftsschlussbericht.

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