«Aus dem Gemeindehaus»

Bauwesen

Im Anzeigeverfahren wurden drei Bauprojekte genehmigt.

Finanzen und Steuern

Die Abteilung Gemeindefinanzen der Direktion der Justiz und des Innern hat der Gemeinde Thalheim an der Thur ihre Finanzdaten 1999 bekannt gegeben. Die Steuerkraft pro Einwohner im Jahre 1998 betrug 1490 Franken, das Kantonsmittel 1998 hingegen belief sich auf 2615 Franken pro Einwohner (ohne Stadt Zürich auf 2325 Franken). Damit liegt die Steuerkraft Thalheims 1125 Franken unter dem Kantonsmittel.

Die Gemeinde Thalheim an der Thur erhält für das Jahr 1999 einen Steuerkraftausgleich von 541917 Franken (gegenüber 591783 Franken im Vorjahr). Der Steuerkraftausgleich wird aufgrund der Zahlen im Vorjahr berechnet.

Seit der letzten Berichterstattung konnten durch das Gemeindesteueramt Grundstückgewinnsteuern im Gesamtbetrag von 69154 Franken veranlagt werden. Der budgetierte Grundstückgewinnsteuer-Ertrag von 120000 Franken im Rechnungsjahr 1999 ist somit bereits erreicht.

Seit der letzten Berichterstattung wurden Kanalisationsanschlussgebühren im Gesamtbetrag von 201 Franken veranlagt.

Der Gemeinderat genehmigte die Rechnung 1998 des Zweckverbandes Feuerwehr Andelfingen und Umgebung. Die laufende Rechnung schliesst bei einem Aufwand von 318ÿ971.10 Franken und einem Ertrag von 11377.95 Franken mit einem Aufwanødüberschuss von 307593.15 Franken ab, der zu Lasten der Verbandsgemeinden aufgeteilt wurde.

Die Investitionsrechnung zeigt bei 319.50 Franken Ausgaben und 71088.85 Franken Einnahmen, einen Einnahmenüberschuss von 70769.35 Franken auf. Der Anteil der Gemeinde Thalheim beträgt bei der laufenden Rechnung 32013.70 Franken und bÿ¨ÿei der Investitionsrechnung -487.95 Franken.

Der Gemeinderat genehmigte die Rechnung 1998 der Zivilschutzorganisaton Andelfingen. Der Anteil der Gemeinde Thalheim beträgt 9950.90 Franken

Der Gemeinderat hat den Transportvertrag für die Fahrplanperiode 1999/01 zwischen dem Verkehrsverbund des Kantons Zürich und der Gemeinde Thalheim an der Thur genehmigt.

Die Visura Treuhand-Gesellschaft hat am 28. Juni 1999 bei der Gemeindegutsverwaltung eine Revision der Kassen- und Buchführung vorgenommen. Der Bericht gibt zu keinen besonderen Bemerkungen Anlass.

Fürsorge: Kürzungen von Leistungen

Der Gemeinderat hat in der Funktion als Fürsorgebehörde einen Grundsatzbeschluss gefasst. Ein allfälliges Fehlverhalten eines Arbeitslosen, welches zur Kürzung von Arbeitslosengeldern führt, wird inskünftig nicht mehr mit einer Leistung von Fürsorgegeldern kompensiert werden können. Der detaillierte Beschluss wurde wie üblich im Anschlagkasten der Gemeinde publiziert.

Gemeinderat: Teilweise Neukonstituierung

Wegen unterschiedlichen Arbeitsbelastungen einzelner Ressorts hat der Gemeinderat folgende Umverteilungen beschlossen:

  • die Aufgaben der Asylbetreuung werden der Fürsorgeabteilung entzogen und der Gesundheitsabteilung unterstellt;
    bisher Erich Hild, neue Ressortverantwortliche: Brigitta Müller
  • die Aufgaben des öffentlichen Verkehrs werden der Tiefbauabteilung entzogen und der Gesundheitsabteilung unterstellt;
    bisher Heinz Ettlin, neue Ressortverantwortliche: Brigitta Müller
  • die Aufgaben der Erstellung und Unterhalt von Tiefbauten, Kanalisationen und Strassen mit Belag werden der Tiefbauabteilung entzogen und der Hochbauabteilung unterstellt;
    bisher Heinz Ettlin, neuer Ressortverantwortlicher: Thomas Walthard
  • Zudem wurde Thomas Walthard (bisher Erich Hild) als neuer Delegierter des Gemeinderates Thalheim in die Schiessplatzkommission Ossingen-Thalheim abgeordnet.

Leumundszeugnisse nicht mehr verfügbar

Gemäss einer Mitteilung der Kantonspolizei Zürich können ab 1. September keine Leumundszeugnisse mehr ausgestellt werden. Eine Neuregelung der Strafregister bringt es mit sich, dass die kantonalen Strafregister aufgehoben werden. Die Vorstrafenkontrolle wird nur noch zentral durch das inzwischen in Betrieb genommene sog. VOSTRA (vollelektronisches Strafregister) beim Bundesamt für Polizeiwesen geführt. Strafregisterauszüge können deshalb nur noch beim Zentralstrafregister in Bern bestellt werden. Die Gebühr beträgt weiterhin 15 Franken. Die entsprechenden Formuale können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Nationalratswahlen 1999: Auszählung elektronisch

Am kommenden 24. Oktober sind Naationalratswahlen. Der Gemeinderat hat entschieden, die Auszählung erstmals mittels EDV-Programm durchzuführen. Dank dem Einsatz des Verbandes der Gemeindeangestellten des Bezirks Andelfingen konnte gemeinsam mit anderen Gemeinden eine preiswerte EDV-Lösung der Firma Dialog angeschafft werden.

Polizeiwesen

Die Kantonspolizei Zürich führte am 14. Juli 1999 zwischen 9 bis 11 Uhr an der Thurtalstrasse im Zentrum eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Insgesamt wurden 77 Fahrzeuge kontrolliert, wobei zehn Verzeigungen erfolgten. Bei einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h betrug die gemessene Höchstgeschwindigkeit 72 km/h.

Der Gemeinderat musste während der Berichtsperiode eine kostenpflichtige Verwarnung wegen Missachtung des Verbrennungsverbotes aussprechen.

Zudem wurden zwei Verzeigungen wegen Missachtung von Verkehrsregeln und wegen falschem Parkierens ausgesprochen.

Radweg Andelfingen-Thalheim

Das Tiefbauamt des Kantons Zürich gab dem Gemeinderat die Möglichkeit, zum Projekt für den Radweg S-41 längs der Thurtalstrasse von Gütighausen nach Andelfingen Stellung zu nehmen. Das Radwegprojekt wurde grundsätzlich befürwortet mit einem zusätzlichen gemeindeeigenen Begehren ergänzt:

  • Der Gemeinderat schlägt dem Kantonalen Tiefbauamt vor, dass beim Dorfeinang Gütighausen zusätzlich Verkehrsberuhigungsmassnahmen realisiert werden. Verkehrsmessungen haben ergeben, dass die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer die aus Richtung Andelfingen kommen, an dieser Stelle viel zu hoch ist.

Mit geringen Mitteln könnten mit baulichen Massnahmen die Verkehrssicherheit in Gütighausen stark verbessert werden.

Sanierung Drainagen

Mit Beschluss vom 23. Februar 1999 genehmigte der Gemeinderat einen Kredit über 18200 Franken für die Sanierung der Drainageleitung im Oberdorf. Unterdessen wurde nach Prüfung verschiedener Offerten die Tiefbauarbeiten an die Firma Werner Näf, Dinhard, vergeben.

Zudem hat der Gemeinderat einen Kredit von 2000 Franken für die Sanierung bzw. Erweiterung der Drainageleitung in der Leberen bewilligt.

Gemeinde unterstützen Abstimmungskampagne

Die Delegiertenversammlung des sbfz hat beschlossen, für eine Abstimmungskampagne gegen das vorliegende Flughafengesetz einen ausserordentlichen Beitrag bei den Mitgliedgemeinden zu erheben.

Für Gemeinden bis 6500 Einwohner 1 Franken pro Einwohner, darüber 6500 Franken pauschal. Für die Gemeinde Thalheim ergibt sich somit ein Beitrag über 620 Franken. Der sbfz ist nicht gegen eine Privatisierung des Flughafens, das vorliegende Gesetz zur Verselbstständigung des Flughafens bringt aber einige Nachteile.

Der Gemeinderat hat die Vernehmlassungsfrist für die Revision der LärmBschutz-Verordnung (LSV) und der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) genutzt und dem Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) in Bern mitgeteilt, dass die Stellungnahme des Schutzverbandes der Bevölkerung um den Flughafen Zürich vollständig unterstützt wird. Insbesondere wurde die Einhaltung des Nachtflugverbotes mit griffigen Massnahmen gefordert. Dementsprechend sollten keine Starts zwischen 23 Uhr bis 6 Uhr und keine Landungen zwischen 0 Uhr bis 5 Uhr erfolgen dürfen.

Der sbfz hat eine Vernehmlassung zum Umweltverträglichkeitsbericht des geplanten Flughafenausbau beim BUWAL eingereicht. Im Wesentlichen stimmt die Beurteilung des sbfz mit dem Bericht des BUWAL überein. Sollte jemand an den Berichten des sbfz interessiert sein, können diese auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

Strassenwesen: Genehmigung Projekt Gehwegverbreiterung

Der Gemeinderat hat das vom Kanton vorgelegte Projekt für die Verbesserung der Fussgängersitutation bei der Liegenschaft Vogt genehmigt. Vorgesehen ist eine Strassenverengung, so dass ein Gehweg von etwa neunzig Zentimetern möglich wird.

Ab dem Friedhofausgang bis zum Brunnen (vis à vis Volg) wird ebenfalls ein Gehweg von 150 cm Breite gebaut. Die Gemeinde muss sich finanziell mit einem noch zu bestimmenden Betrag an den Bauarbeiten beteiligen.

Vormundschaft

In seiner Eigenschaft als Vormundschaftsbehörde genehmigte der Gemeinderat einen Beistandsbericht.

Neues Waldgesetz bringt Fahrverbot

Auf den 1. April 1999 trat das neue Waldgesetz in Kraft, es bringt einige Neuerungen und auch Veränderungen. Hier ein Auszug der wichtigsten Punkte:

  • Waldstrassen dürfen mit Motorfahrzeugen nur soweit notwendig für die Ausübung der Forstwirtschaft, der Landwirtschaft, den Strassenunterhalt und der Jagd befahren werden
  • die Waldstrassen sind nicht alle mit einem Fahrverbot beschildert, das Fahrverbot für Unberechtigte gilt aber auf allen Waldstrassen
  • nichtforstliche Kleinbauten sind verboten
  • Reiten und Radfahren sind nur auf den Waldstrassen erlaubt
  • Ablagerungen jeglicher Art (auch Grünabfälle) sind verboten
  • eine Einzäunung ist nur zur Waldverjüngung zulässig
  • grössere Veranstaltungen (ab hundert Personen) sind bewilligungspflichtig

Für den Vollzug und die Kontrolle ist die Gemeinde zuständig. Wir bitten die Bevölkerung, die neuen Bestimmungen einzuhalten. Bei Missachtung der Bestimmungen muss mit einer Verzeigung gerechnet werden.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert