Leserbrief: Mitsprache behalten!

Für uns hätte die Flughafen-Privatisierung folgende Konsequenzen: Keine Mitbestimmungsrechte mehr und keinen Anteil mehr am Gewinn, dafür unkontrolliertes Wachstum und Entschädigungsforderungen für materielle Enteignungen in Milliardenhöhe. Deshalb muss diese Vorlage bachab geschickt werden, damit eine bessere vors Volk kommen kann!

Der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen, dem zusammen mit Thalheim vierzig weitere Gemeinden angehören, lehnt die Gesetzesvorlage klar ab. Die vier Hauptgründe sind:

Mitbestimmung

Das Volk und die Politik haben nichts mehr zu sagen, denn eine verselbständigte Flughafen AG wird auf maximales Wachstum und kurzfristige Gewinnmaximierung für ihre privaten Aktionäre setzen. Wir wollen aber nicht nur eine quantitative, sondern vor allem eine qualitative Weiterentwicklung des Flughafens, die auch die berechtigten Interessen der Bevölkerung angemessen berücksichtigt.

Die Verwaltungsräte des Kantons können die Interessen der Bevölkerung nicht wahrnehmen, da sie in der Minderheit sind (3 von 8). Die sogenannte Sperrminorität (Zweidrittelmehrheit in wenigen Fragen) wird in der Praxis gar nichts bringen.

Landverkauf

Angenommen, das Land des Flughafens gehört Ihnen, würden Sie es verkaufen? Sicher nicht! Mit der Annahme des Flughafengesetzes aber würde der Kanton Zürich genau das tun, nämlich das grösste zusammenhängende Stück Grund und Boden in seinem Besitz an eine private AG verkaufen. Schon darum ist das Flughafengesetz unannehmbar. Der Kanton muss im Interesse aller dieses Land an bester Lage in seiner Hand behalten. Damit wird die weitere Entwicklung des Flughafens nicht behindert, denn Baurechts- oder Nutzungsverträge sind ohne weiteres möglich.

Organisationsform

Der Flughafen Zürich erhielt in den letzten Jahren immer wieder Auszeichnungen als einer der besten Flughäfen der Welt. So dringend nötig, wie die Befürworter das wahrhaben wollen, kann also eine Privatisierungsvorlage gar nicht sein. Besonders deutlich ist auch darauf hinzuweisen, dass Flugverspätungen nicht am Boden, sondern durch Luftraumüberlastungen infolge mangelhafter Zusammenarbeit der national organisierten Flugverkehrskontrollen entstehen. Die Flugverkehrskontrolle (Swisscontrol) ist aber nicht Gegenstand der Abstimmung. Die aktuelle Privatisierungsvorlage kann somit überhaupt keinen Einfluss auf die Abflugpünktlichkeit haben!

Statt einer privatisierten AG würde auch eine andere Organisationsform, z. B. nach dem Muster der Kantonalbank, die angestrebten vereinfachten Strukturen bringen. Damit kämen die Gewinne des Flughafenbetriebs weiterhin der Bevölkerung zugute und nicht nur jener reichen Minderheit, die es sich leisten kann, Aktien der Flughafen AG zu kaufen. Zudem bliebe mit einer solchen Organisationsform das Mitbestimmungsrecht von Parlament und Volk gewahrt.

Entschädigungen

Die künftige Flughafen AG würde alle Flughafengebühren einnehmen. Sie wäre zwar verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen als Folge von Grenzwertüberschreitungen zu bezahlen. Die Entschädigungsforderungen aufgrund von materiellen Enteignungen aus Umzonungen hingegen wären von der öffentlichen Hand zu berappen. Diese Lösung ist für uns SteuerzahlerInnen ungerecht und deshalb abzulehnen.

Was passiert bei Ablehnung?

Gar nichts, der Flughafen funktioniert genau gleich gut weiter wie bisher. Ein Arbeitsplatzabbau ist überhaupt nicht wahrscheinlich. Es ist auch nicht so, dass alle andern Flughäfen privatisiert sind. So gehört das immer wieder zum Vergleich herbeigezogene München dem Freistaat Bayern und dieser denkt nicht daran, den Flughafen aus der Hand zu geben.

Dagegen wären Regierungsrat und Parlament gefordert, möglichst rasch eine neue Vorlage vors Volk zu bringen, in der die genannten Mängel der jetzigen Vorlage behoben sind.

Erich Oberholzer und Peter Wettstein, Delegierte im Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen.

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